Vergütungsansprüche nach § 2 VOB/B und § 650c BGB (Seminar | Online)
Mit Einführung des gesetzlichen Bauvertragsrechts im BGB zum 01.01.2018 hat sich der Gesetzgeber bewusst dagegen entschieden, die bei VOB-Verträgen gelebte Praxis der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung („Guter Preis bleibt gut, schlechter Preis bleibt schlecht“) für die Ermittlung der Nachtragsvergütung zu übernehmen. Stattdessen soll der vermehrte oder verminderte Aufwand auf Basis der tatsächlich erforderlichen Kosten ermittelt werden, wenn sich die Parteien nicht einigen können. Um eine Einigung zu erreichen, wurde eine bis zu 30 Tage lange Einigungsphase eingeführt, bevor der Auftraggeber geänderte oderWeiterlesen